Die neue EU-Chemikalienstrategie − Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme

Green-Deal
Gefahrstoffe
REACH
Biozide
Arbeitsschutz
Umweltschutz
Gefahrgut
Compliance

Kayla Dittmer und Julia Mikolon, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 23. Februar 2021

Die Europäische Kommission hat im Herbst letzten Jahres die mit Spannung erwartete, neue EU-Chemikalienstrategie veröffentlicht. Den ersten Teil der Strategie haben wir in unserem vorangegangenen Artikel Die neue EU-Chemikalienstrategie − Innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien behandelt. Die Zusammenfassung des zweiten Punktes „Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme“ stellen wir in diesem Artikel dar.

Die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit soll die Chemikalienregulierung in der EU sicherer und nachhaltiger gestalten.

Hintergrund zur Chemikalienstrategie

Die von der Europäischen Kommission (EC) vorgeschlagene chemische Strategie gliedert sich in fünf Teile:

  • innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien in der EU,
  • stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme,
  • Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens,
  • eine umfassende Wissensbasis über Chemikalien und
  • Vorbild für ein weltweites verantwortungsvolles Chemikalienmanagement.

 

Der erste Punkt der Chemikalienstrategie, der in unserem Artikel Die neue EU-Chemikalienstrategie − Innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien zusammengefasst ist, stellt die Ziele der Strategie dar, nämlich den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie den Schutz der Umwelt. In diesem zweiten Artikel werden Ideen der Kommission für den rechtlichen Rahmen vorgestellt, um die Ziele der Strategie sicherzustellen.

Rechtsrahmen zum Schutz der Gesundheit

Millionen von Arbeitnehmern in der EU sind täglich schädlichen Chemikalien ausgesetzt. Um sicherzustellen, dass Verbraucherprodukte keine CMR-Stoffe (krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe) enthalten, möchte die Europäische Kommission (EC) das „allgemeine Konzept für das Risikomanagement“ erweitern. Dieses Konzept dient präventiv in allen Rechtsvorschriften (im Gegensatz zum Fall-zu-Fall spezifischen Risikobewertungen). Das Konzept soll auf andere schädliche Chemikalien ausgeweitet werden, z.B. für Chemikalien, die das Immun-, Atmungs- oder Nervensystem schädigen. Bis diese Maßnahme des „allgemeinen Konzeptes für das Risikomanagement“ vorhanden ist, möchte die EC die vorrangige Beschränkung dieser Chemikalien durch Gruppierung und nicht durch individuelle Regulierung vornehmen. Das heißt, dass ganze Stoffgruppen, die sich in der Struktur ähneln, gemeinsam beschränkt werden sollen.

Ein wichtiger und recht konkreter Punkt dieser Strategie ist es, endokrine Disruptoren mit rechtsverbindlichen Gefahrenkennzeichnungen zu versehen und diese Chemikalien in die Kategorie der besonders besorgniserregenden Stoffe aufzunehmen. Somit sollen EU-Bürger in der Lage sein, Produkte zu erkennen, die schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt wirken.

Die Diskussion um endokrine Disruptoren wird schon seit einigen Jahren geführt und das in vielen Rechtgebieten (REACH, Biozide, Pflanzenschutz usw.) Hier wäre eine Vereinheitlichung innerhalb der Rechtsbereiche sehr wünschenswert. Es benötigt genaue Definitionen, die in allen Rechtsgebieten gelten sowie Teststrategien und festgelegte Kriterien, mit denen sich ein endokriner Disruptor identifizieren lässt. Erst dann ist eine Gefahrenkennzeichnung sinnvoll, denn eine Änderung des GHS-Systems würde zu riesigen Aufwänden führen.

Ein weiteres Thema sind die Wechselwirkungen bei Gemischen. Bisher werden in REACH ausschließlich Stoffe getestet und bewertet. Aber die EU möchte seine EU-Bürger auch vor Gefahren bei Gemischen von Chemikalien schützen. Da Chemikalien jedoch einzeln und nicht in Kombination mit anderen Chemikalien bewertet werden, ist wenig bis gar nichts über ihre kombinierten Wirkungen bekannt. Um dies zu ändern, möchte die Kommission einen Weg finden, Extrapolationsfaktoren für Gemische zur Bewertung der chemischen Sicherheit in die REACH-Verordnung aufzunehmen. Die Kombinationseffekte von Chemikalien in anderen relevanten Rechtsvorschriften (Wasser, Kosmetika, Reinigungsmittel usw.) sollen stärker berücksichtigt werden. Mit dieser Maßnahme soll dafür gesorgt werden, dass der Umgang mit Gemischen von Chemikalien sicherer wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Umwelt

Gefährliche Chemikalien können sowohl die Gesundheit von EU-Bürgern als auch die Umwelt dauerhaft beeinflussen. Besonders bei persistenten und bioakkumulierbaren Chemikalien gibt es nicht ersichtliche und gravierende Folgen für die Umwelt. Hierbei handelt es sich um Stoffe, die nicht abgebaut und deswegen angereichert werden. Dies kann nicht nur zum Aussterben von Tieren führen, sondern auch dazu, dass diese Chemikalien in unserer Nahrungskette vorkommen und uns ebenfalls Schaden zufügen. Daher möchte die Europäische Kommission Maßnahmen ergreifen, um speziell diese umweltschädlichen Chemikalien besser zu regulieren. Hierzu schlägt die EC vor, neue Gefahrenklassen und -kriterien in die CLP-Verordnung aufnehmen, um Umwelttoxizität, -persistenz, -mobilität und -bioakkumulation anzugehen.

Empfehlung

Bleiben Sie up to date. Diese neuen Maßnahmen, die nahezu alle Branchen betreffen werden, werden in den nächsten Jahren umgesetzt. Die Methoden und die Finanzierung sowie der Zeitrahmen, sind noch nicht geklärt. Wir empfehlen jedoch, diese Änderungen zu berücksichtigen und sich auf die Möglichkeit vorzubereiten, dass diese Maßnahmen Ihr Unternehmen betreffen könnten.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

blog.helpline@umco.de +49 (0)40 / 555 546 333

 

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Unsere Dienstleistungen

Als Beratungsunternehmen haben wir selbstverständlich die aktuellen Entwicklungen im Blick und informieren unsere Kunden über relevante Änderungen. Wir bieten Ihnen auch das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können. Kontaktieren Sie uns gern!

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360

Passende Seminare

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360 Zum Kontaktformular

Abstrakt

Die neue EU-Chemikalienstrategie − Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme (Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Gefahrgut, Compliance)

02/21: Die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurde am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Die Strategie ist in fünf Teile gegliedert, die zusammen die Chemikalienregulierung in der EU sicherer und nachhaltiger gestalten sollen. Worum es im zweiten Teil „Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme“ geht, erfahren Sie hier.

Skript: Listen
Skript: Artikel