Arbeitsschutz

Anlagenüberwachung: Verlängerung von Prüffristen

Auf Länderebene werden vereinzelt Erlasse und Informationsschreiben an die Überwachungsbehörden zur Verlängerung von Prüffristen und anderen Erleichterungen bezüglich gesetzlicher Regelungen versandt.

2 Min.

03.04.2020

Auf Länderebene werden vereinzelt Erlasse und Informationsschreiben an die Überwachungsbehörden zur Verlängerung von Prüffristen und anderen Erleichterungen bezüglich gesetzlicher Regelungen versandt.

Kommunikation mit den Behörden

Die Erlasse und Informationen gelten zwar nur für das jeweilige Bundesland, können aber ggf. als Muster herangezogen werden, entsprechende Erleichterungen anzuregen. In Absprachen mit den Behörden sind sicherlich auch unbürokratische Verlängerungen von Fristen im Einzelfall denkbar. Die Betreiber sollten in diesen Fällen unverzüglich mit den Behörden Kontakt aufnehmen.

Beispiele aus den Bundesländern

  • Informationsschreiben des Arbeitsministeriums NRW an die Bezirksregierungen zur Verlängerung von Prüffristen für ZÜS-Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 18 (1) Satz 1 bzw. Anhang 2 BetrSichV. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Behörden trotz abgelaufener Prüffristen ein Weiterbetrieb der Anlage akzeptabel.
  • Allgemeinverfügung zu Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz durch Bezirksregierung Arnsberg
  • Erlass des Umweltministeriums Niedersachsen zum Verzicht auf handschriftliche Unterschriften bei Übernahmescheinen im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweispflichten.

Quelle: VCI

Unsere Empfehlung

Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei der für Sie zuständigen Überwachungsbehörde und klären Sie mögliche Verlängerungen. 

Die Experten aus unserer Abteilung Health-Safety-Environment verfügen über viel Erfahrungen in der Behördenkommunikation. Wenn Sie diesbezüglich Unterstützung brauchen, zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir sind auch jetzt, wie gewohnt, für Sie erreichbar. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de