Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen die Anwendung eines risikobezogenen Maßnahmenkonzepts. Ein möglicher Ansatzpunkt für ein solches Konzept wird hier vorgestellt.
Die Frage nach dem Impfstatus der Beschäftigten bringt Arbeitgeber in eine unangenehme Zwickmühle. Die Rechtsgrundlage gibt hier keine Auskunftspflicht her, die Politik diskutiert und der Arbeitsschützer rauft sich die Haare, wie er einen funktionierenden Plan zum Schutze aller aufstellen soll.
Beim Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen (KMR-Stoffen) im Betrieb werden vom Gesetzgeber besonders hohe Anforderungen gestellt. Hier bekommen Sie einen ersten Einblick, welche Vorgaben beim Umgang bestehen.
Mit Inkrafttreten des neuen Anhang II der REACH-Verordnung Anfang 2021 müssen weitere Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter berücksichtigt werden. Angaben zur Gefahr von Staubexplosionen sind nun in den verschiedenen Abschnitten detaillierter anzugeben.
Das Lieferkettengesetz wurde im Juni vom Bundestag beschlossen. Damit sind Unternehmen ab 2023 in der Pflicht, sich ihre Lieferkette genauer an- und bei Menschenrechten und Umweltschutz nicht wegzusehen. Wen betrifft es und was bedeutet es für Unternehmen in der Praxis?
Die Technischen Regeln 720 und 722 wurden im März berichtigt bzw. neu gefasst. Während die Berichtigung bei der TRGS 720 gering ausfällt, wurde die TRGS 722 sowohl strukturell als auch fachlich angepasst. Sie umfasst nun u. a. den Begriff des Betriebskonzeptes.
Die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurde am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Die Strategie ist in fünf Teile gegliedert, die zusammen die Chemikalienregulierung in der EU sicherer und nachhaltiger gestalten sollen. Worum es im zweiten Teil „Stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme“ geht, erfahren Sie hier.
Novellierungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Altölverordnung und verschiedener Technischer Regeln Gefahrstoffe sind veröffentlicht worden. Immer wichtiger wird hierbei der Schutz von Mensch und Umwelt.
Ergänzung zum Blog-Artikel Löschwasserrückhaltung vom 09.04.2020: Die Vorgehensweise zur Ermittlung der Volumina für Löschwasserrückhaltungen bleibt vorerst fast unverändert.
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