Biozide

BEF-3 – Biozidprodukte im Fokus

Das Biocides Enforcement Project BEF-3 wurde ins Leben gerufen, um den Verkehr illegaler Biozidprodukte, falsche Kennzeichnungen, unvollständige Sicherheitsdatenblätter und Verstöße gegen die Biozidprodukte-Verordnung zu verhindern. Um Mensch und Umwelt zu schützen, soll die Marktüberwachung durch intensive Inspektionen ab 2025 gestärkt werden.

4 Min.

24.07.2025
Lupe auf grünem Hintergrund mit Schriftzug ‚BEF-3 gestartet‘

Am 27. März 2025 hat die Biocides Subgroup (BPRS) des ECHA Enforcement Forums den inhaltlichen Rahmen für das dritte EU-weite Durchsetzungsprojekt BEF-3 verabschiedet. Ziel des Projekts ist es, ab dem Jahr 2025 durch gezielte Inspektionen die Einhaltung der Biozidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) zu kontrollieren. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Biozidprodukte, die illegal auf den Markt gebracht wurden, etwa unzulässige Desinfektions- oder Schädlingsbekämpfungsmittel.

Häufige Verstöße betreffen Produkte, die weder auf EU- noch auf nationaler Ebene zugelassen sind oder die nicht korrekt – oder überhaupt nicht – gekennzeichnet wurden. So fehlen beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Gefahrenhinweise oder Gebrauchsanleitungen gemäß Artikel 69 der BPR. Weitere typische Mängel sind unvollständige oder nicht in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates verfügbare Sicherheitsdatenblätter sowie fehlende Übersetzungen.

 Eine Ausnahme bilden Produkte mit Wirkstoffen, die sich noch im Bewertungsverfahren befinden. Diese dürfen im Rahmen von Übergangsregelungen gemäß Artikel 89 der BPR unter nationalem Recht vorübergehend in Verkehr gebracht werden, etwa sogenannte Altwirkstoffe im Zuge des laufenden Review-Programms.

BEF-3 legt seinen Schwerpunkt auf die Überprüfung von Produktetiketten, Sicherheitsdatenblättern und nationalen Kontrollmaßnahmen. Zudem gewinnen Schnittstellen zur Trinkwasser-Richtlinie zunehmend an Bedeutung. Erste Ergebnisse des Projekts werden im Jahr 2026 erwartet.

Im Fokus der BEF-3

Im Rahmen des Biocides Enforcement Project 3 wird ein besonderer Fokus auf die korrekte Umsetzung der Biozidprodukte-Verordnung gelegt. Inspektoren überprüfen vor allem, ob die Kennzeichnung von Biozidprodukten den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die Informationen auf den Etiketten mit den genehmigten Produktmerkmalen übereinstimmen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf den Sicherheitsdatenblättern, die für viele Biozidprodukte vorgeschrieben sind und die korrekt und vollständig vorliegen müssen. 

Ein praktisches Beispiel ist die Kontrolle von Desinfektionsmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, die oftmals nicht ordnungsgemäß deklariert sind oder irreführende Angaben enthalten. Darüber hinaus wird das BEF-3 auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden fördern, um illegale Produkte effektiver zu bekämpfen. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist außerdem die enge Verknüpfung mit der Trinkwasser-Richtlinie, um sicherzustellen, dass Biozide keine Gefahr für die Trinkwasserqualität darstellen.

Schritte der Biozid-Kontrollen

Das BEF-3-Projekt wurde im Jahr 2024 von der ECHA vorbereitet. Ab 2025 haben die Inspektionen begonnen, bei denen die nationalen Kontrollbehörden aktiv in die Überprüfung von Biozidprodukten eingebunden sind. Nach Abschluss der Kontrollen werden die Ergebnisse im Jahr 2026 ausgewertet und in einem detaillierten Bericht veröffentlicht. Diese Schritte sollen zur europaweiten Einhaltung der Biozidprodukte-Verordnung beitragen und die Sicherheit für die Verbraucher*innen und die Umwelt gewährleisten.

BEF-2 im Rückblick

Das BEF-2-Projekt, das 2021 vorbereitet und 2022 mit den Inspektionen gestartet wurde, deckte zahlreiche Verstöße gegen die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) auf, insbesondere bei fehlenden Produktzulassungen, unzulässigen Wirkstoffen und Problemen mit Kennzeichnung und Werbung. In vielen Fällen erwogen nationale Behörden den Rückruf der Produkte und verhängten Strafen. Bei geringfügigen Mängeln wurden Ratschläge oder Verwaltungsaufträge erteilt. Abweichungen bei Wirkstoffkonzentrationen bestätigten die Notwendigkeit einer genauen Kontrolle vor dem Inverkehrbringen. Die Ergebnisse wurden 2023 berichtet, und zeigten die Relevanz rechtlicher Pflichten zu erfüllen, um die Sicherheit von Bioziden in der alltäglichen Benutzung zu gewährleisten.

Lisa Engelhardt | Registrierung und Zulassung
 

Unsere Empfehlung

Durch die BEF-Projekte der ECHA steigen die Kontrollen von Unternehmen, insbesondere auf nationaler Ebene. Hersteller und Händler von Biozidprodukten mit Altwirkstoffen sollten regelmäßig den Genehmigungsstatus dieser Wirkstoffe prüfen, um einen reibungslosen Übergang zum EU-Recht und eine fristgerechte Zulassung zu gewährleisten. Auch Änderungen bei der Einstufung und Kennzeichnung erfordern regelmäßige Anpassungen, um rechtliche Sicherheit zu garantieren. Um einen Eindruck typischer Verstöße im Rahmen des Vorgängerprojekt BEF-2 zu gewinnen, empfehlen wir Ihnen unseren Blogartikel „Ein Drittel aller Biozidprodukte sind nicht BPR-konform“ (2023).

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