Schädlingsbekämpfungsmittel, vor allem Rodentizide (Nagetierbekämpfungsmittel), sind unverzichtbar für Material-, Hygiene- sowie Infektionsschutz und unterliegen den strengen Vorgaben der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR). Die bisher unter der BPR bewerteten antikoagulanten Rodentizide der zweiten Generation wurden als persistent, bioakkumulierend und toxisch ausgewiesen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, wie stark diese bioziden Wirkstoffe aquatische Ökosysteme belasten können und hinterfragt die Wirksamkeit bisheriger Risikominderungsmaßnahmen bereits genehmigter Wirkstoffe. Anhand aktueller Forschungsergebnisse wird aufgezeigt, wie Schädlingsbekämpfungsmittel unter der BPR geregelt sind und welche Risiken sie für die Umwelt darstellen.
Schädlingsbekämpfungsmittel sind Biozidprodukte, die dazu dienen, schädliche Organismen wie Ratten, Mäuse oder Insekten unschädlich zu machen, zu kontrollieren oder abzuwehren. Gemäß des Anhang V der BPR fallen die Schädlingsbekämpfungsmittel in die Hauptgruppe 3 und sind in die Produktarten 14─20 untergliedert. Die Rodentizide sind der Produktart 14 zugeordnet, in welche Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetiere fallen.
Jedes Biozidprodukt enthält bestimmte Wirkstoffe, die für die Genehmigung auf EU-Ebene eine umfassende Risikobewertung durchlaufen, deren zentraler Bestandteil auch eine Bewertung der Risiken für die Umwelt ist.
Schädlingsbekämpfungsmittel mit besonders bedenklichen Wirkstoffeigenschaften, wie z. B. Persistenz in der Umwelt und hoher Toxizität gegenüber anderen Nicht-Zielorganismen, unterliegen strengen Auflagen. Dazu gehören insbesondere antikoagulante Rodentizide, die die Blutgerinnung hemmen und in der Umwelt lange nachweisbar sind. Die Genehmigung dieser bioziden Wirkstoffe ist nur möglich, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen und Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Forschungsergebnisse des UBA machen ihre Auswirkungen deutlich.
Die vom UBA beauftragte Studie (von ca. Juni 2020 bis November 2023) untersuchte die Auswirkungen antikoagulanter Rodentizide der zweiten Generation auf die aquatische Umwelt anhand von Laborexperimenten mit Regenbogenforellen und von Daten aus dem Biomonitoring.
Die drei bereits genehmigten bioziden Wirkstoffe Bromadiolon (CAS 28772-56-7), Difenacoum (CAS 56073-07-5) und Brodifacoum (CAS 56073-10-0) sind antikoagulante Rodentizide der zweiten Generation und u. a. von ihnen wurden die Rückstände in Fischen und anderen Tieren der aquatischen Nahrungskette (u. a. Fischotter) bestimmt. Darüber hinaus wurden Brodifacoum und Bromadiolon Regenbogenforellen verabreicht, um neben der Sterblichkeit auch die Rodentizidkonzentration in der Leber sowie im Blutserum zu bestimmen.
Die Untersuchungen zeigten, dass aquatische Systeme weiträumig antikoagulanten Rodentiziden ausgesetzt sind und diese sich entlang der Nahrungskette anreichern. Erstmals wurde eine hohe Belastung dieser Wirkstoffe in fischfressenden Prädatoren wie Fischottern, Kormoranen und Gänsesägern dokumentiert, ergänzt durch erneute Nachweise in Wildfischarten. Die experimentellen Laborstudien mit Regenbogenforellen zeigen zudem, dass Brodifacoum bereits bei umweltrelevanten Konzentrationen subletale bis letale Effekte hervorrufen kann.
In Gewässern mit erhöhtem Abwasseranteil und wiederholtem Eintrag ergibt sich dadurch ein signifikantes Gefährdungspotenzial für aquatische Nicht-Zielorganismen wie Fische, Muscheln und andere wirbellose Tiere. Eine Vermutung ist, dass die im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung umgesetzten Risikominderungsmaßnahmen, keinen ausreichenden Schutz aquatischer Organismen gewährleisten. Ein Grund könnte die nicht konsequente Umsetzung der Risikominderungsmaßnahmen sein.
Das UBA empfiehlt daher eine kritische Neubewertung der Zulassungskriterien für Rodentizide der zweiten Generation, strengere Anwendungsauflagen sowie ein gezielteres Umweltmonitoring, um den Schutz aquatischer Lebensräume langfristig zu gewährleisten.
Dr. Mandy Schneider | Registrierung und Zulassung
Schädlingsbekämpfungsmittel wie Rodentizide sind unter der BPR nur unter strengen Auflagen zulässig. Aufgrund der neusten Forschungsergebnisse und der Hinterfragung der bestehenden Risikominderungsmaßnahmen empfehlen wir, die weiteren Entwicklungen seitens der ECHA aufmerksam zu verfolgen.
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