Gefahrgut

China: Neue Richtlinien für Gefahrgut im Straßentransport

Kurzfristig gab das chinesische Transportministerium bekannt, dass die neuen Richtlinien in Form eines Handbuchs für die Beförderung von Gefahrgütern in Freigestellten Mengen (Excepted Quantities) und Begrenzten Mengen (Limitied Quantites) zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht wurden. Damit soll die Umsetzung der bereits am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzten Verwaltungsmaßnahmen für die Sicherheit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (Measures for Safety Administration of Road Transport of Dangerous Goods) betreffend dieser genannten Erleichterungen von den Gefahrgutvorschriften praxisgerechter durchgeführt werden können.

4 Min.

14.01.2021

Mengenbeschränkungen bezüglich Stückzahl und Gewicht, sowie Unterschiede zum ADR

Die genannte Verwaltungsmaßnahme gewährt die Beförderung von Versandstücken in sogenannten Freigestellten Mengen bis zu maximal 1000 Versandstücken pro Beförderungseinheit. Für die Beförderung von Versandstücken in sogenannten Begrenzten Mengen ist eine Beförderung bis maximal 8 Tonnen brutto insgesamt pro Beförderungseinheit zugelassen. Hier besteht ein Unterschied zu den LQ-Vorschriften des europäischen ADR, welche eine höhere Bruttomasse pro Beförderungseinheit erlauben und ab 8 Tonnen lediglich eine Kennzeichnungspflicht der Beförderungseinheit vorschreiben.

Was soll mit den Richtlinien erreicht werden?

Ziel der neuen Richtlinien ist allen an der Beförderung Beteiligten die Vorschriften und die damit verbundenen Erleichterungen besser verständlich zu machen. Dadurch soll mit Hilfe des Handbuchs die Beförderung dieser Gefahrgüter praxisgerechter werden, um auch der Zunahme des Warenverkehrs Rechnung zu tragen und das notwendige Maß an Transportsicherheit zu gewährleisten.

Die Richtlinien zeichnen sich durch umfassende Inhalte und praktische, fallbezogene Anweisungen aus und sollen allen an der Beförderung Beteiligten, vom Versender bis zum Empfänger, als praktische Anleitung dienen.

Regelungsinhalte der neuen Richtlinien weichen voneinander ab

Die Richtlinie für die Beförderung von Freigestellten Mengen besteht aus sechs Teilen, wie nachfolgend aufgeführt:

  • Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Teil 2: Gefahrgüter, die für die Straßenbeförderung als Freigestellte Mengen zugelassen sind
  • Teil 3: Anforderungen an die Auswahl und Verwendung von Verpackungen für Gefahrgüter in Freigestellten Mengen
  • Teil 4: Anforderungen an die Begleitpapiere
  • Teil 5: Anforderungen an die Beförderungsdurchführung
  • Teil 6: Schulungsanforderungen

 

Die Richtlinie für die Beförderung von Begrenzten Mengen besteht aus sieben Teilen, wie nachfolgend aufgeführt und unterscheidet sich durch Teil 5 von der oben genannten:

  • Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Teil 2: Gefahrgüter, die für die Straßenbeförderung als Begrenzte Mengen zugelassen sind
  • Teil 3: Anforderungen an die Auswahl und Verwendung von Verpackungen für Gefahrgüter in Begrenzten Mengen
  • Teil 4: Anforderungen an die Begleitpapiere
  • Teil 5: Anforderungen an das Be- und Entladen
  • Teil 6: Anforderungen an die Beförderungsdurchführung
  • Teil 7: Schulungsanforderungen

Im Vergleich der beiden Richtlinien werden demnach die Be- und Entladeanforderungen bei den Begrenzten Mengen festgeschrieben. 

Sobald uns nähere, vor allem weiterführende, inhaltliche Informationen vorliegen, wird Sie UMCO weiter auf dem Laufenden halten.

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Für den europäischen Versender von Gefahrgut ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen in China gelten, vor allem wie sie angewendet und ausgelegt werden. Gerade bei diesen neuen Richtlinien, aber auch in anderen Regelungsbereichen, wie z.B. bei Freistellungen von umweltgefährdenden Stoffen, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig zu informieren, um Verzögerungen beim Import weitestgehend auszuschließen.

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