Gefahrgut

Verbot der Beförderung von hochgiftigen und anderen Chemikalien im chinesischen Jangtse-Becken – Ein Update

Das Gesetz verbietet die Beförderung von hochgiftigen und anderen Chemikalien entlang der Häfen des Jangtse-Beckens einschließlich des Waigaoqiao Port Area (UMCO berichtete). Vor der Beförderung muss von den Beteiligten geprüft werden, ob die zu transportierenden Chemikalien mit ihren Bestandteilen oder in ihrer Zusammensetzung, als Mischung oder Zubereitung, unter die nachfolgend genannten Stofflisten fallen.      

6 Min.

17.03.2022

Anwendungsbereich des Gesetzes

In Artikel 51 Absatz 2 des Yangtze River Protection Law wird ein Beförderungsverbot für hochgiftige Chemikalien und andere Chemikalien auf Inlandswasserstraßen im Jangtse-Becken festgelegt. Das sind zum einen die hochgiftigen Chemikalien, die im Katalog der gefährlichen Chemikalien (Catalogue of Hazardous Chemicals) in der Fassung von 2015 aufgelistet sind. Zum anderen sind es die Chemikalien, die im Katalog der verbotenen gefährlichen Chemikalien auf Inlandswasserstraßen (Catalogue of Prohibited Dangerous Goods by Inland River) in der Fassung von 2019 genannt wurden. Gemäß Artikel 2 des Gesetzes ist u.a. der „Abschnitt Shanghai“ von dieser Regelung betroffen.   

Forderung nach Offenlegung der Inhaltsstoffe

Die jüngsten Anforderungen durch die Shanghai Maritime Safety Administration (MSA) der Volksrepublik China vom 8. Februar 2022 zielen auf die Offenlegung der Inhaltsstoffe der Substanzen und Gemische, die durch die genannten Gebiete des Hafen Shanghai befördert werden.

Die CAS-Nr. ist die einzige Möglichkeit, um festzustellen, ob die Chemikalien verbotene Güter im Jangtse-Einzugsgebiet sind. Daher wird die 100%ige Angabe der Inhaltsstoffe des Sicherheitsdatenblatts (SDB) in der Versanddokumentation empfohlen. 

Verwirrung und Kontroversen

Die Anforderung zur kompletten Deklaration der Inhaltsstoffe hat bei den Versendern Verwirrung und Kontroversen verursacht, da unter anderem auch gemäß China-GHS die 100%ige Angabe der Inhaltsstoffe in Sicherheitsdatenblättern nicht verpflichtend ist.

Die von der Shanghaier MSA vorgeschlagene Lösung

Der Inhalt und der damit verbundenen Lösungsansatz, der von der Behörde im Rahmen einer Mitteilung im Februar 2022 gemacht wurde, sei hier in den folgenden 4 Punkten zusammengefasst:

Punkt 1: Die CAS-Nr. ist das einzige Kriterium, um zu bestimmen, ob die Inhaltsstoffe in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz des Jangtse-Beckens fallen. 

Punkt 2: Es wird empfohlen, bei Gemischen und Zubereitungen die vollständige, sprich 100%ige Information des Sicherheitsdatenblatts (SDS) einschließlich Inhaltsstoffen, Anteil, CAS-Nr. etc. in den Versanddokumenten anzugeben.

Punkt 3: Bei einer 100%igen Offenlegung der Inhaltsstoffe können die Güter als Fracht in das Hafengebiet importiert, exportiert und befördert werden, sowie dieses durchqueren. Dies gilt, solange keine der offengelegten Stoffe zu den verbotenen Substanzen der genannten Listen gehören und die gesamte Mischung oder Zubereitung nicht unter die Umweltgefahren – Akute Aquatische Toxizität Kategorie 1 (Environmentally Hazards – Acute Aquatic Toxicity) fällt. 

Punkt 4: Wenn keine 100%ige Offenlegung der Inhaltsstoffe erfolgt oder verbotene Substanzen enthalten sind, müssen die folgenden 3 Indikatoren angegeben werden:

(a)   Gesundheitsgefahren – Akute Toxizität (Health Hazards – Acute Toxicity)

(b)   Umweltgefahren – Akute Aquatische Toxizität (Environmental Hazards – Acute Aquatic Toxicity)

(c)   Umweltgefahren – Chronisch Aquatische Toxizität (Environmental Hazards – Chronic Aquatic Toxicity)

Unter der Bedingung, dass eine der drei aufgeführten Indikatoren in Kategorie 1 fällt, darf die Fracht nicht in oder durch das beschriebenen Hafengebiet gelangen oder befördert werden.

Diese Mitteilung der Shanghai MSA bezieht sich auf das Jangtse-Becken einschließlich des Waigaoqiao Port Area und soll nach bisherigen Erkenntnissen keine anderen Häfen in China betreffen.  

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Mittlerweile werden die Versender von den Carriern aufgefordert alle CAS.-Nummern vor der Verschiffung anzugeben oder die in Punkt 4 beschriebenen Bedingungen einzuhalten. Weiterführend ist eine Klassifizierung nach China-GHS einschließlich der Prüfung der in Punkt 4 genannten Indikatoren zu empfehlen. Ist die Klassifizierung vor dem Versand nicht klar oder könnte angezweifelt werden, ist diese durch einen qualifizierten Dritten (z.B. Prüfinstitut) festzustellen oder vorab der Kontakt zur lokale chinesischen Maritime Safety Administration (MSA) aufzunehmen.  

Bei Fragen zur Anwendung oder Auslegung der Vorschriften zu allen Verkehrsträgern helfen Ihnen unsere Gefahrgutexpert*innen gern weiter. Profitieren Sie von unserem Know-how in den Bereichen Beförderung, Umschlag und Lagerung. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV und führen darüber hinaus eine Vielzahl von Unterweisungen für unsere Kunden deutschlandweit durch. Mit einem Helplinevertrag werden Sie von uns über die Beförderungsvorschriften für alle Verkehrsträger beraten. Wir arbeiten in einem interdisziplinären Team und können so auch fachbereichsübergreifende Lösungen bei komplexeren Themen anbieten. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihren Unterweisungen!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: Einführung in das Gefahrgutrecht – Grundlagen für Einsteiger

  • Fachseminar: Dieses Seminar bereitet Personen, die erstmalig eigenverantwortlich mit Gefahrgut zu tun haben, auf ihre Tätigkeit vor. Die Teilnehmenden können anschließend zur Beauftragten Person ernannt werden.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Schwerpunkt Verpacken und Verladen

  • Fachseminare: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Verpacken und Verladen sowie Dokumentation

  • Fachseminare: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Seminar: Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr

  • Fachseminar: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 IMDG-Code und lernen, wie man Gefahrgüter in verpackter Form im Seeverkehr befördert und welche Vorbereitungshandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung ist eine vorherige Unterweisung im Gefahrgutrecht für Straße, Bahn oder Binnenschiff.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de
Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de