Das Arbeitsdokument enthält neben Prozessbeschreibungen auch Begründungen, wie Stoffe identifiziert und priorisiert werden. Die gelisteten Stoffe und Stoffgruppen sind unterteilt in Stoffe/Stoffgruppen, bei denen der Prozess zur Beschränkung bereits läuft, aber auch potentielle Kandidaten für Beschränkungsverfahren in der Zukunft.
Die Aufnahme der Stoffe/Stoffgruppen in den Fahrplan ist keine Garantie für eine Beschränkung, die in der Regel mehrere Jahre lang von den Behörden geprüft. Allerdings sollten Sie einen Blick auf die Liste werfen und mit Ihrem Produktportfolio abgleichen. Auch wenn hier keine Sicherheit einer Beschränkung besteht, ist es für die Entwicklung von Produkten wichtig zu berücksichtigen, dass eventuell Einschränkungen folgen können. Auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der EU müssen Unternehmen vermehrt bei der Entwicklung von chemischen Produkten auf die Risiken, Gefahren und Sicherheit achten, um zukunftsfähig zu bleiben.
Wir sind Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen behilflich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre Unternehmungen rechtskonform werden oder bleiben. Wir bieten Ihnen das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
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