Es handelt sich hierbei um ein Programm, mit welchem ein Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf elektronischem Wege bei der Behörde eingereicht werden kann. Ebenfalls eingeschlossen sind die sogenannten Anzeigeverfahren gemäß § 15 BImSchG.
In einigen Bundesländern wie Niedersachen, Schleswig-Holstein u. a. wird das Programm bereits verwendet. Eine Abgabe als Textformat und den bisher bekannten Formblättern ist nun standardmäßig nicht mehr möglich. Das System ist in 17 Kapitel aufgeteilt, wodurch sich die bisher bekannte Struktur der Antragsdokumente in Hamburg ändert.
Die Programmstruktur gliedert sich in Freitextbereiche und Vorgabeformulare. Anhänge, wie beispielsweise Lagepläne und Maschinenzeichnungen, können den jeweiligen Kapiteln des Antrags beigefügt werden. Die Kapitel des ELiA Programmes haben einen wesentlich größeren Umfang, als die bisher in Hamburg verwendeten Formblätter, was einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich bringen wird.
Die Abgabe des Antrags bzw. der Anzeige erfolgt in elektronischer Form sowie üblicherweise auch als Ausdruck der ELiA-Datei in Papierform, wobei die Anzahl der Ausfertigungen wie gehabt mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen sind. Zusätzlich muss eine unterschriebene Erklärung beigefügt werden, welche besagt, dass die elektronischen Antragsdateien aus ELiA identisch sind mit denen der Papierausfertigung.
ELiA wird ab dem 01.01.2019 in Hamburg eingesetzt. Wir raten Ihnen, sich mit Ihren zuständigem behördlichen Ansprechpartner abzustimmen, ob eine Abgabe der Unterlagen in ELiA erfolgen soll oder übergangsweise in dem bisher bekannten Format noch ausreichend ist.
Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen oder Anzeigen nach dem BImSchG haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
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