Biozide

Die BPR im Blick: Schutzmittel

Um Produkte vor dem Einfluss von Mikroorganismen zu schützen und so ihre Haltbarkeit zu erhöhen, werden Biozidprodukte in verschiedenen Umgebungen eingesetzt, um diese schädlichen Organismen abzutöten oder zu kontrollieren. Diese eingesetzten Wirkstoffe fallen in die zweite Hauptgruppe der Biozidverordnung, welche alle Schutzmittel umfasst, die der Entstehung von Mikroorganismen und Algen vorbeugen sollen.

5 Min.

25.06.2024

Biozide sollen Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Organismen schützen. Daher kommt es vor, dass auch Waren für den menschlichen Gebrauch (wie z.B. Baumaterialien) mit Wirkstoffen behandelt wurden, um sie vor dem Einfluss von Mikroorganismen zu schützen.

Was sind Schutzmittel?

Die zweite Hauptgruppe der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung, BPR) umfasst die Produktarten 6 bis 13 und somit die zur Verhinderung der Entstehung von Mikroorganismen gedachten „Schutzmittel“. Diese Schutzmittel sind unter anderem dazu gedacht, verschiedene Arten von Waren (wie bspw. Holzerzeugnisse, PT 8) vor dem Einfluss von Mikroorganismen oder Insekten zu schützen.

Biozide schützen Produkte durch eine Vielzahl von Mechanismen, einschließlich der Störung von Zellstrukturen, der Blockierung von Stoffwechselprozessen und der Schädigung des Nervensystems. Dosierung und korrekte Anwendung von Biozidprodukten, sind entscheidend, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten und gleichzeitig die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Es gibt eine selektive Wirkung von Schutzmitteln, die es ihnen ermöglicht, auf bestimmte Schadorganismen einzuwirken, während andere Schutzmittel ein breiteres Wirkungsspektrum haben. Die Art der zu bekämpfenden Organismen und die spezifischen Anforderungen der Anwendung beeinflussen die Auswahl der geeigneten Schutzmaßnahmen.

Was ist bei der Verwendung von Schutzmitteln zu beachten? 

Bei der Nutzung jeglicher Biozidprodukte ist die richtige Dosierung und Anwendung wichtig. Es müssen unter anderem potenzielle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, wie Abbauprozesse, Toxizität für aquatische Organismen oder auch Auswirkungen auf Nichtzielorganismen. Aus diesem Grund ist eine umfassende Risikobewertung im Rahmen des Zulassungsprozesses notwendig, um potenzielle Risiken zu identifizieren und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Parallel werden auch alternative Ansätze erforscht und gefördert, um potenzielle Risiken und Umweltauswirkungen zu verringern. Dazu gehört die Entwicklung umweltfreundlicher Wirkstoffe sowie die Förderung der integrierten Schädlingsbekämpfung und der biologischen Schädlingsbekämpfung. Die Fortschritte in Forschung und Entwicklung zielen darauf ab, neue Schutzmittel zu entdecken, ihre beste Anwendung zu bestimmen und ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu verbessern. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Haltbarkeit und Wirksamkeit der Schutzmittel in Biozidprodukten kontinuierlich zu verbessern.

Und was ist mit den behandelten Waren? 

Wird eine Ware mit einem Biozidprodukt behandelt, um ihr so schützende Eigenschaften zu verleihen, kann diese per Definition der BPR zu einer „behandelten Ware“ werden. Wird beispielsweise einer Farbe ein Konservierungsmittel zugesetzt, um ihr eine verlängerte Haltbarkeit zu verleihen, macht diese Zugabe eines Schutzmittels die Farbe zu einer behandelten Ware. Abhängig von dem verwendeten Wirkstoff und den eventuell getroffenen Auslobungen, können daraus Kennzeichnungsvorgaben resultieren. Eine Zulassungs- oder Meldepflicht, wie etwa bei Biozidprodukten, gibt es bei behandelten Waren jedoch nicht.

Fazit

Schutzmittel spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Schadorganismen, um die Langlebigkeit von Waren zu erhöhen. Ihre Wirksamkeit, Dosierung und ordnungsgemäße Anwendung sind entscheidende Faktoren für den Schutz von Mensch und Umwelt. Gleichzeitig werden alternative Ansätze und kontinuierliche Forschung und Entwicklung verfolgt, um potenzielle Risiken zu verringern und umweltfreundlichere Lösungen zu finden. 

Kai Dettmer | Experte für Biozide und deren Verordnung

Unsere Empfehlung

Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung von Schutzmitteln gemäß der Biozidverordnung. Diese Mittel sind entscheidend für die Langlebigkeit und Sicherheit vieler Produkte. Achten Sie auf die richtige Dosierung und Anwendung, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Geben Sie auch alternativen Ansätzen eine Chance und prüfen Sie den Einsatz biologischer Wirkstoffe.

Wir unterstützen Sie bei der Zulassung Ihrer Biozid-Produkte, inkl. biozider Schutzmittel, sowie Ihrer Wirkstoffgenehmigung und bieten Ihnen umfassende Hilfestellung bei der Vorbereitung und Erstellung von Anträgen. Unsere Expert*innen verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung von Risikobewertungen und der Erstellung von komplexen Dossiers, die den Anforderungen der BPR genügen. Bei der Identifizierung von Alternativstoffen und -technologien können Sie auf unsere Unterstützung bauen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den BPR-Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus bieten wir Schulungen und Workshops an, um Ihr Wissen und das Ihrer Mitarbeitenden über die Anforderungen der BPR aufzubauen oder zu erweitern.

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