Biozide

Enthält Sulfite: Schwefel als Biozid und Lebensmittelzusatz

Der Ausschuss für Biozid-Produkte (BPC) der ECHA nahm im September 2022 eine gesonderte Bewertung zu Schwefeldioxid als Wirkstoff für zwei Produktarten an: Produktart 4, die zur Desinfektion und Konservierung von Weinfässern verwendet wird, und Produktart 9, die zur Verhinderung von mikrobiellem Wachstum in Schuhkartons während Lagerung und Transport eingesetzt wird. Ebenfalls hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Substanzen im November 2022 einer erneuten Risikobewertung unterzogen.

4 Min.

26.01.2023

Auftreten von Sulfiten und Schwefeldioxid

Sulfite kommen natürlich in unserem Körper vor und sind auch in Lebensmitteln wie Äpfeln, Reis, Zwiebeln und Kohl sowie in Getränken wie Wein enthalten. Sie können als Konservierungsmittel und Antioxidantien Lebensmitteln wie Bier, Fruchtgetränken, Trockenobst und -gemüse zugesetzt werden.

Im Biozid-Bereich wird Schwefeldioxid, das bei der Verbrennung von Schwefel als Wirkstoff für die Desinfektion von Weinfässern entsteht (Produktart 4), und Schwefeldioxid, das aus Natriummetabisulfit freigesetzt wird, als Konservierungsmittel zur Verhinderung von mikrobiellem Wachstum in Schuhkartons während Lagerung und Transport (Produktart 9) genutzt.

Mögliche Probleme von Sulfiten und Schwefeldioxid

Sulfite und Schwefeldioxid können Reaktionen des Immunsystems, insbesondere Pseudoallergien hervorrufen. In Tierstudien zeigten sich Hinweise auf potenziell gesundheitsschädliche Wirkungen von Sulfiten auf das zentrale Nervensystem wie z. B. eine verzögerte Reaktion von Nervenzellen auf Stimuli, ein frühes Anzeichen für eine Funktionsstörung des Nervensystems. Normalerweise wird als Messlatte für Grenzwerte in Lebensmitteln und Trinkwasser die täglichen Aufnahmemenge (ADI) benutzt, welche die tolerierbare Tagesdosis eines Stoffes angibt, die ein Mensch ein Leben lang täglich ohne negative Auswirkungen auf die Gesundheit aufnehmen kann. Unter Berücksichtigung der in der Literaturrecherche identifizierten Daten, kam das Gremium zu dem Schluss, dass die Neubewertung die zuvor identifizierte Unsicherheit nicht signifikant verringerte. Daher stellte das Gremium fest, dass die Toxizitätsdatenbank nicht ausreichte, um die ADI abzuleiten, und zog die derzeitige vorläufig zulässige Tagesdosis zurück.

Einschätzungen zu den Stoffen

Die ECHA und die EFSA haben bei der Bewertung von Schwefeldioxid als Biozid durch die deutschen Behörden und von Schwefeldioxid-Sulfiten als Lebensmittelzusatzstoffe durch die Arbeitsgruppe des FAF-Gremiums der EFSA eng zusammengearbeitet. Statt der ADI hat die EFSA einen Margin of Exposure-Wert (MoE - Expositionsspanne) berechnet. Es ist das Verhältnis zwischen der Dosis, die im Tierversuch eine bestimmte (geringfügige) Nebenwirkung hervorruft, und der Menge des Stoffes, dem man vermutlich ausgesetzt ist (Exposition). EFSA-Expositionsschätzungen zeigen, dass MoE für alle Altersgruppen (außer bei Jugendlichen) weniger als 80 beträgt.

Ergebnisse

Daher wäre das Ergebnis der Risikobeschreibung für Biozide weiterhin akzeptabel. Hätte die EFSA den in der ECHA-Bewertung ermittelten Referenzpunkt von 20 mg SO2-Äquivalenten/kg Körpergewicht pro Tag verwendet und den Standardbewertungsfaktor von 100 angewandt, wäre die Schlussfolgerung hinsichtlich der Sicherheitsbedenken für die Expositionsszenarien mit Schwefeldioxid und Sulfiten in der Nahrung (E220-228) ebenfalls gültig geblieben.

Die Anwendung des Ansatzes einer Regulierungsbehörde ändert also nichts am Ergebnis der Risikobewertung der anderen Behörde.

Empfehlung

Wenn Schwefeldioxid oder Sulfite in Lebensmitteln vorhanden sind, müssen diese gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgrund ihrer möglichen Unverträglichkeit unabhängig von der Art der Verwendung ab einer Konzentration von 10 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) (oder 10 Milligramm pro Liter (mg/L)) (als insgesamt vorhandener Schwefeldioxid) gekennzeichnet werden. Bei verpackten Lebensmitteln erfolgt dies im Zutatenverzeichnis durch die Angabe des Klassennamens („Konservierungsstoff“ oder „Antioxidationsmittel“) und der Bezeichnung des Stoffes oder der E-Nummer, z. B. mit „Antioxidationsmittel: Natriummetabisulfit“.

Bei der Einstufung und Kennzeichnung der Produkte kann es immer wieder passieren, dass es zu Änderungen kommt. Eine Anpassung der Kennzeichnung Ihres Biozidproduktes sollte daher regelmäßig überprüft werden, um Rechtsicherheit zu gewährleisten.

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