Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel auf Basis bestimmter Wirkstoffe (wir berichteten unter anderem hier darüber) sind durch die Ausnahmegenehmigungen vom 9. April und 2. April temporär im Rahmen der Biozid Verordnung (EU) 528/2012 zugelassen. Für diese Produkte muss jedoch nach wie vor eine Meldung nach Art. 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an das BfR erfolgen. Diese Meldung stellt sicher, dass ausreichend Informationen dieser Produkte bei den betreffenden Giftinformationszentren vorhanden sind, um eine eventuelle Beratung zu gewährleisten.
Nur Apotheken können von dieser vereinfachten Meldung Gebrauch machen.
Alle weiteren von den Allgemeinverfügungen eingeschlossenen Hersteller der chemischen Industrie, pharmazeutischen Industrie und juristische Personen des öffentlichen Rechtes, müssen nach wie vor eine übliche Meldung über das XML-Datenformat an das BfR einreichen.
Weitere Informationen sind auf der Seite des BfR zu finden.
Bei Fragen zu den Allgemeinverfügungen oder auch bei der Unterstützung der BfR-Meldung helfen wir Ihnen gerne! Wir beraten Sie gern rund um das Thema Biozide, sei es die Biozidverordnung, biozide Wirkstoffe und deren Genehmigung oder die Zulassung und Verkehrsfähigkeit Ihrer Biozidprodukte – national und international. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Bleiben Sie in jedem Fall gesund!
Für die UMCO Akademie steht die Gesundheit aller Teilnehmenden an erster Stelle. Aufgrund der derzeitigen Lage zum Coronavirus finden daher bis auf Weiteres keine Seminare und Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten in Hamburg und Köln statt. Im Moment arbeiten wir an Lösungen, wie wir unser Know-how trotzdem mit Ihnen teilen können. Sei es, dass wir die Termine verschieben oder die Teilnahme online ermöglichen.
Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
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