Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) entscheidet sich zur vorübergehenden Zulassung des Biozidproduktes „Biobor JF“, um eine Kontamination der Kraftstoffsysteme in stillgelegten Flugzeugen vorzubeugen.
Die BAuA ersetzt mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 9. April die vorherigen Verfügungen vom 4. März und 20. März, und weitet dabei den Kreis der Anwender aus, sowie die erlaubten Biozidprodukte. Es wurden außerdem neue FAQ Dokumente zu den Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) weitet mit einer Allgemeinverfügung vom 2. April die Ausnahmezulassungen auf weitere Wirkstoffe und die Anwendung zur Flächendesinfektion (Produktart 2) aus.
Die ECHA veröffentlicht ein Dokument für Unternehmen zu Fragen und Antworten bezüglich der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf den EU/EEA-Märkten.
Die ECHA, die bewertenden Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission einigten sich Anfang Februar 2020 in einem Treffen (CA-Meeting) auf ein Maßnahmenpaket, um das Altwirkstoff-Überprüfungsprogramm (EU) Nr. 1062/2014 wieder auf Kurs zu bringen − für die verbleibenden knapp fünf Jahre.
Aufgrund fehlender Teilnehmer kommt es voraussichtlich zur Nicht-Genehmigung mehrerer Altwirkstoffe. Die Wirkstoffe können nicht bewertet werden, es fehlt an vollständigen Dossiers. Ein Entwurf wurde von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Durch die Allgemeinverfügungen können Händedesinfektionsmittel mit den Wirkstoffen 2-Propanol, 1-Propanol und Ethanol ohne Zulassung nach Biozid-Verordnung von einem erweiterten Unternehmenskreis formuliert und bereitgestellt werden.
Die Gerüchte um eine Registrierungspflicht für Polymere erhärten sich. Waren diese bisher von der REACH-Registrierungspflicht ausgenommen, könnte damit bald Schluss sein. Ziel der EU-Kommission ist ein umsetzbarer Registrierungsvorschlag bis 2022.
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