Im Superwahljahr 2021 und unter dem Einfluss von Corona scheinen in Deutschland erneut andere Themen im Fokus zu stehen, dabei kündigt Brüssel ab Juni diesen Jahres umfangreiche Gesetzesinitiativen an, die den Green Deal umsetzen sollen. Schon zweimal haben wir über die neue Chemikalienstrategie im Rahmen des Green Deal berichtet. Jetzt wird deutlich, dass auch viele andere umweltrelevante Gesetze von einer Revision betroffen sein werden.
Das konkrete Gesetzespaket für das zweite Quartal 2021 reicht u.a. von der
Im dritten Quartal werden dann Gesetze des Verkehrssektors reformiert.
Im vierten Quartal 2021 sollen schließlich die Reformen folgen für
In welcher Detailtiefe Veränderungen auf Unternehmen zukommen, zeigt die neue Mobilitätsstrategie der EU, die im Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Mit ihrem 82 Initiativen umfassenden Aktionsplan für den Verkehrssektor weist sie bereits deutlich in Richtung Green Deal. Sie zeigt, dass sich Unternehmen auf strengere Grenzwerte, Beschränkungen und neu Konzepte einstellen müssen, damit Europa die anvisierten Zwischenziele erreicht:
Bis 2030:
Bis 2035:
Bis 2050:
Auch wenn manche Ziele aus heutiger Sicht noch utopisch klingen, so hat die neue Leitlinie der EU-Politik doch eine hohe Strahlkraft für alle Gesetzesinitiativen und sie drückt aufs Tempo. Bis zum 23. März findet daher auch eine Konsultation der EU-Kommission zur Wirkungsweise der Industrie-Emissions-Richtlinie statt. Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Es steht zur Diskussion die IE-Richtlinie auf weitere Tätigkeitsbereiche oder Anlagen, wie beispielsweise Land- oder Rohstoffwirtschaft, mittelgroße Feuerungsanlagen, Deponien und Kläranlagen auszuweiten.
Der VCI schätzt, dass die chemische Industrie zu 98 % von Maßnahmen durch den Green Deal direkt oder indirekt betroffen sein wird. Da aktuell durch die Corona-Krise große Konjunkturprogramme geschnürt werden, ist zudem zu erwarten, dass auch diese eng an Nachhaltigkeitsziele gekoppelt werden.
Überprüfen Sie Ihre Unternehmensleitlinie. Sind Sie auf eine nachhaltige Entwicklung ohne Emissionen und Umweltauswirkungen eingestellt? Haben Sie ein Umwelt-, Energie- und/oder Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches das Ziel der Netto-Null-Emissionen anvisiert? Überprüfen Sie Ihre Vulnerabilität hinsichtlich einer strengeren Umweltgesetzgebung. Bei welchen Stoffen und Aktivitäten haben Sie Spielraum für Substitutionen und wo eher nicht? Wie stellen Sie Compliance sicher, wenn in naher Zukunft viele neue Anforderungen an Sie gestellt werden?
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Als Beratungsunternehmen haben wir selbstverständlich die aktuellen Entwicklungen im Blick und informieren unsere Kunden über relevante Änderungen. Wir etablieren, auditieren und aktualisieren Umwelt- und Energiemanagementsysteme (einzeln und als integrierte Systeme). Wir helfen Ihnen bei der Verfolgung und Umsetzung von Umwelt-Rechtsvorschriften. Zudem sind wir verlässliche Experten im Chemikalienmanagement. Kontaktieren Sie uns gern!
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03/21: Nahezu alle umweltbezogenen Gesetze und Verordnungen der EU müssen in den nächsten Jahren einer Revision unterzogen werden, um das ambitionierte Ziel des Green Deal der EU-Kommission zu erreichen. Wie nun zunehmend bekannt wird, können sich Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Chemikalienregulierungen auf strengere Grenzwerte und Vorgaben einstellen.
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