Umweltschutz

EU-Kommission veröffentlicht Portal „Due Diligence Ready!“ zur Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Konfliktmineralien

Die Beschaffung von Mineralien, besonders aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten, verlangt von Unternehmen höchste Sorgfaltspflicht. Am 1 Januar 2021 tritt hierzu eine Verordnung in Kraft, u. a. um die Finanzierung von Menschenrechtsverletzungen einzudämmen. Ein neues Online-Portal soll Unternehmen soll unternehmen bei der Einhaltung der neuen Verordnung unter die Arme greifen. 

2 Min.

14.01.2020
Logo Europäische Kommission

Am 1. Januar 2021 geht’s los

Die EU-Kommission hat im November 2019 ein Online-Portal (“Due Diligence Ready!“) eröffnet, um Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien zu unterstützen. Hintergrund ist u.a. die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, welche am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Diese Verordnung betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram aus politisch instabilen Gebieten (“Konfliktmineralien“) und dient dem Zweck, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten durch verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen einzudämmen.

Das Portal soll helfen Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Das Portal umfasst ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.

Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie hier: https://ec.europa.eu/growth/sectors/raw-materials/due-diligence-ready_de

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