Umweltschutz

Die PPWR im Überblick: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen bedeutet

Mit der neuen Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wird der europäische Rechtsrahmen für Verpackungen grundlegend weiterentwickelt. Enthalten sind deutlich konkretere und verschärfte Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Dabei ist die PPWR als Rahmenwerk zu verstehen, zahlreiche Detailanforderungen werden, zeitlich verzögert, erst über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette sind betroffen. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Herausforderung, relevante Pflichten frühzeitig zu identifizieren und rechtzeitig umzusetzen.

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28.04.2026
Draufsicht auf verschiedene Verpackungen aus Papier, Karton und Kunststoff, darunter ein Coffee-to-go-Becher mit der Aufschrift „Refuse, Reduce, Reuse, Repair, Recycle“.

Seit rund 30 Jahren bildet die Richtlinie 94/62/EG den europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie derzeit durch das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Durch die neue Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wird der bisherige Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU neu geordnet. Ab dem 12. August 2026 gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Was sind die Ziele der PPWR?

Während die Richtlinie 94/62/EG grundlegende Anforderungen, Verwertungs- und Recyclingvorgaben enthält, geht die PPWR deutlich weiter. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und enthält wesentlich konkretere Anforderungen sowie Pflichten für Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in Verkehr bringen, mit dem Ziel, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Ende 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung im Rahmen des European Green Deals verabschiedet.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 22. Januar 2025, sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Allgemeiner Geltungsbeginn ist der 12. August 2026 mit späteren Übergangsfristen in einzelnen Artikeln.

Welches sind die wichtigsten Änderungen und Pflichten?

Die PPWR bringt umfassende Anforderungen mit sich. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zu Stoffen in Verpackungen, zur Recyclingfähigkeit, zu Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen, zur Minimierung von Verpackungen, zur Wiederverwendung und Wiederbefüllung, zur Kennzeichnung, zu Pfand- und Rücknahmesystemen sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung.

Für wen ist die PPWR relevant?

Nicht PPWR konforme Verpackungen unterliegen künftig einem gesetzlichen Vertriebsverbot, welches mittelbar die in den Verpackungen enthaltenen Produkte betrifft. Damit ist die PPWR für alle Unternehmen relevant, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU herstellen, importieren, vertreiben, bereitstellen oder verwenden.

Als Wirtschaftsakteure werden Erzeuger, Hersteller, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, Bevollmächtigte, Endvertreiber und Verbraucher definiert. Der Hersteller ist dabei nicht nur der klassische Produzent, sondern kann je nach Fall auch Erzeuger, Importeuer oder Vertreiber sein, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt oder auspackt, ohne Endabnehmer zu sein. Wichtig zudem: Ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen. Die Pflichten ergeben sich dann kumulativ aus allen Rollen.

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Unsere Empfehlung

Unternehmen sollten sich frühzeitig, aber strategisch, mit den Anforderungen der PPWR auseinandersetzen. Da viele Details noch schrittweise per delegierter Rechtsakte ausgearbeitet werden und erst später in Kraft treten, birgt eine überstürzte Investition das Risiko späterer Anpassungen.

Hingegen sinnvoll sind:

  • Rollen- und Pflichtenanalyse: Klären Sie, welche Rollen Sie einnehmen und welche Pflichten daraus folgen.
  • Bestandsaufnahme aktueller Verpackungen: Prüfen Sie Ihre Materialien auf Recyclingfähigkeit, identifizieren Sie Stoffe mit eingeschränkter Recyclingfähigkeit.
  • Substitutionsprüfung: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Lieferanten auf und evaluieren sie Alternativen.
  • Prozessoptimierung: Überprüfen Sie Ihre Prozesse, um Leerraum und überflüssige Verpackung zu vermeiden.
  • Regelmäßige Compliance-Checks: Überwachen Sie laufend neue Anforderungen, beispielsweise hier in unserem Blog.

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