Netto-Null-Emissionen bis 2050 – nicht mal ein bisschen Verschmutzung darf bleiben!

Green-Deal

Claudia Kölsche, SHE-Management und Gefahrgut, UMCO-Köln – veröffentlicht am 16. März 2021

Kurz vor Weihnachten 2019 drang die Vorstellung des Green Deal der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nicht in jedes Ohr. Dabei kündigte von der Leyen eine Zeitenwende an. War früher immer die Reduktion der Umweltverschmutzung im Fokus der EU-Politik gestanden, soll Europa zukünftig der erste klimaneutrale Kontinent werden. Dafür sollen bis 2050 europaweit keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden. Jetzt folgen die ersten konkreten Gesetzesinitiativen.

Green Deal der EU -  da kommt was auf Sie zu!

Aufmerksamkeit für die Aktivitäten in Brüssel

Im Superwahljahr 2021 und unter dem Einfluss von Corona scheinen in Deutschland erneut andere Themen im Fokus zu stehen, dabei kündigt Brüssel ab Juni diesen Jahres umfangreiche Gesetzesinitiativen an, die den Green Deal umsetzen sollen. Schon zweimal haben wir über die neue Chemikalienstrategie im Rahmen des Green Deal berichtet. Jetzt wird deutlich, dass auch viele andere umweltrelevante Gesetze von einer Revision betroffen sein werden.

Das konkrete Gesetzespaket für das zweite Quartal 2021 reicht u.a. von der

  • Überarbeitung des EU-Emissionshandels, 
  • der Lastenverteilungsverordnung, 
  • der Richtlinie für erneuerbare Energien und 
  • der Energieeffizienzgesetzgebung bis hin zur 
  • EU-Flottenregulierung, 
  • der Energiebesteuerung und einem neuen 
  • Grenzausgleichsmechanismus. 

 

Im dritten Quartal werden dann Gesetze des Verkehrssektors reformiert.

Im vierten Quartal 2021 sollen schließlich die Reformen folgen für

  • einen wettbewerbsfähigen dekarbonisierten Gasmarkt, 
  • eine neue Kreislaufwirtschaftsinitiative für nachhaltige Produktpolitik, 
  • die Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und 
  • die Modernisierung des EU-Beihilferechts. 

Mobilität im Visier

In welcher Detailtiefe Veränderungen auf Unternehmen zukommen, zeigt die neue Mobilitätsstrategie der EU, die im Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Mit ihrem 82 Initiativen umfassenden Aktionsplan für den Verkehrssektor weist sie bereits deutlich in Richtung Green Deal. Sie zeigt, dass sich Unternehmen auf strengere Grenzwerte, Beschränkungen und neu Konzepte einstellen müssen, damit Europa die anvisierten Zwischenziele erreicht:

Bis 2030:

  • Auf Europas Straßen sind mindestens 30 Millionen emissionsfreie Pkw unterwegs.
  • 100 europäische Städte sind klimaneutral.
  • Der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr hat sich europaweit verdoppelt.
  • Der Linienverkehr auf Strecken unter 500 km ist klimaneutral.
  • Die automatisierte Mobilität wird in großem Maßstab eingeführt.
  • Emissionsfreie Schiffe sind marktreif.

 

Bis 2035:

  • Emissionsfreie Großflugzeuge sind marktreif.

 

Bis 2050:

  • Fast alle Pkw, Lieferwagen, Busse und neue Lkw sind emissionsfrei.
  • Der Schienengüterverkehr hat sich verdoppelt.
  • Das multimodale transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) für nachhaltigen und intelligenten Verkehr mit Hochgeschwindigkeitskonnektivität ist uneingeschränkt betriebsbereit.

Mit Volldampf voraus

Auch wenn manche Ziele aus heutiger Sicht noch utopisch klingen, so hat die neue Leitlinie der EU-Politik doch eine hohe Strahlkraft für alle Gesetzesinitiativen und sie drückt aufs Tempo. Bis zum 23. März findet daher auch eine Konsultation der EU-Kommission zur Wirkungsweise der Industrie-Emissions-Richtlinie statt. Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Es steht zur Diskussion die IE-Richtlinie auf weitere Tätigkeitsbereiche oder Anlagen, wie beispielsweise Land- oder Rohstoffwirtschaft, mittelgroße Feuerungsanlagen, Deponien und Kläranlagen auszuweiten.

Der VCI schätzt, dass die chemische Industrie zu 98 % von Maßnahmen durch den Green Deal direkt oder indirekt betroffen sein wird. Da aktuell durch die Corona-Krise große Konjunkturprogramme geschnürt werden, ist zudem zu erwarten, dass auch diese eng an Nachhaltigkeitsziele gekoppelt werden.

Empfehlung

Überprüfen Sie Ihre Unternehmensleitlinie. Sind Sie auf eine nachhaltige Entwicklung ohne Emissionen und Umweltauswirkungen eingestellt? Haben Sie ein Umwelt-, Energie- und/oder Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches das Ziel der Netto-Null-Emissionen anvisiert? Überprüfen Sie Ihre Vulnerabilität hinsichtlich einer strengeren Umweltgesetzgebung. Bei welchen Stoffen und Aktivitäten haben Sie Spielraum für Substitutionen und wo eher nicht? Wie stellen Sie Compliance sicher, wenn in naher Zukunft viele neue Anforderungen an Sie gestellt werden?

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Abstrakt

Netto-Null-Emissionen bis 2050 – nicht mal ein bisschen Verschmutzung darf bleiben! (Arbeitsschutz, Umweltschutz, Compliance)

03/21: Nahezu alle umweltbezogenen Gesetze und Verordnungen der EU müssen in den nächsten Jahren einer Revision unterzogen werden, um das ambitionierte Ziel des Green Deal der EU-Kommission zu erreichen. Wie nun zunehmend bekannt wird, können sich Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Chemikalienregulierungen auf strengere Grenzwerte und Vorgaben einstellen.

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