Wesentliche Änderungen der IATA-Gefahrgutvorschriften 2025
Für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern bringt die IATA (International Air Transport Association) Gefahrgutvorschriften heraus. Diese werden jährlich aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen in der 66. Ausgabe haben wir für Sie zusammengestellt.
Für den sicheren Transport von gefährlichen Gütern bringt die International Air Transport Association (IATA) Gefahrgutvorschriften heraus. Diese werden jährlich aktualisiert.
Weiterhin gilt der kompetenzorientierte Schulungs- und Beurteilungsansatz CBTA (Competency based Training and Assessment). Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden befähigt sind für ihre Tätigkeiten. Außerdem müssen Schulungs- und Beurteilungspläne erstellt und bei Bedarf angepasst werden.
Die wichtigsten Änderungen in der 66. Ausgabe haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Abschnitt 1 – Anwendung
Neu hinzugefügt wurde der Absatz (i): Datenlogger und Frachtortungsgeräte mit eingebauten Lithium-Batterien unterliegen nichtden Vorschriften, sofern an oder in Versandstücken, Umverpackungen, Ladeeinheiten:
während der Beförderung in Gebrauch oder zur Verwendung vorgesehen
Lithium-Ionen: Nennenergie max. 20 Wh (gleich Zelle oder Batterie)
Lithium-Metall: Lithium-Metallgehalt max. 1 g(gleich Zelle oder Batterie)
Anzahl der Datenlogger beschränkt sich auf für die Ortung/Datensammlung erforderliche Menge
Datenlogger müssen Stößen / Belastungen während der Beförderung aushalten
Datenlogger dürfen keine gefährlichen Hitzeentwicklungen erzeugen
Datenlogger dürfen keine magnetische Strahlung(oberhalb festgelegter Normen) erzeugen.
Zu beachten ist, dass die Freistellung nicht für Datenlogger als Sendung gilt.
Abschnitt 2 – Begrenzungen
2.3 Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
2.3.2.2-2.3.2.4 bzgl. Rollstühle / Fortbewegungsmittel wurden aktualisiert.
2.8 Abweichungen der Staaten und Luftfahrtunternehmen
Die Liste 2.8.1.3 der Staaten wurde aktualisiert, die Liste der staatlichen Abweichungen 2.8.2 entsprechend ergänzt; neu hinzugekommen sind Belarus, Chile.
Die Liste 2.8.3.4 der Luftfahrtunternehmen wurde aktualisiert, die Liste der Luftfrachtunternehmen 2.8.3 entsprechend ergänzt; neu hinzugekommen sind Air Zimbabwe, Plus Ultra Lineas Aéreas, TAAG Angola Airlines.
Beachten Sie hier auch die Änderungen für Begrenzte Mengen und Lithium-Batterien.
Abschnitt 3 – Klassifizierung
3.4.1 Unterklasse 4.1
3.4.1.1.1 Eigenschaften wurden ergänzt.
3.4.1.1.3.3 Feste Stoffe, die durch Reibung in Brand geraten können, wurde neu hinzugefügt.
3.6 Unterklasse 6.2
3.6.2 Klassifizierung Affenpocken-Virus wurde geändert (neuer Name Mpox Virus).
3.9 Klasse 9
3.9.2.5 Ausnahme der Vorschriften für Covid-19 wurde erweitert auf alle pharmazeutischen Produkte.
3.9.2.7 neue Klassifizierung für Natrium-Ionen-Batterien.
Abschnitt 4 – Identifizierung
Neue UN-Nummern
UN 0514 Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen
UN 3559 Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen
UN 3554 Gallium in hergestellten Gegenständen
UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien
UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt
UN 3556 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien
UN 3557 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Metall-Batterien
UN 3558 Fahrzeug mit Antrieb durch Natrium-Ionen-Batterien
4.4 Sonderbestimmungen
A 40 ergänzt um desensibilisierte flüssige Explosivstoffe der Klasse 3.
A 69 ergänzt um Gallium.
A 88, A 99, A 146, A 154 ergänzt um Natrium-Ionen-Batterien.
A 107 bzgl. gefährliche Güter in Gegenständen, Maschinen, Geräten (UN 3363) wurde ergänzt:
Die Menge UN 3077 / UN 3082 muss nicht auf der DGD angegeben werden.
Gegenstände, die ≤ 5kg/L UN 3077 / UN 3082 enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften.
A 144 Klarstellung bzgl. „Passenger and Cargo Aircraft“ in der DGD bei Atemschutzausrüstung für Besatzungsmitglieder.
A 185, A 214 ergänzt um neue UN-Nummern für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien und Natrium-Ionen Batterien.
A 190 Klarstellung Neutronenstrahlungsdetektoren: wenn A190 angewendet wird, trifft A2 nicht zu.
Abschnitt 5 – Verpacken
5.2 Verpackungsanweisungen – Klasse 2 – Gase
5.2.0.8 Konkretisierung der Anforderungen zu Ventilen von Druckzylindern und geschlossenen Kryobehältern.
Diverse Verpackungsanweisungen
378, 492, 950, 951 ergänzt um Natrium-Metall-Batterien und Batterien mit Natriumlegierungen (vs. Natrium-Ionen-Batterien).
650 Klarstellung: Anforderung Falltest aus 1,2 m Höhe in beliebiger Ausrichtung, Möglichkeiten zum Anbringen von Namen und Tel.Nr. von Versender/Empfänger (z.B. als Strichcode).
866 ergänzt: UN 2828 CAO – Verpackungen müssen Leistungsanforderung Verpackungsgruppe II entsprechen.
869 ergänzt um Gallium.
952 ergänzt UN 3556 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien, UN 3557 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Metall-Batterien, UN 3558 Fahrzeug mit Antrieb durch Natrium-Ionen-Batterien.
955 ergänzt UN 2990 Rettungsmittel um Natrium-Ionen-Batterien.
961 ergänzt um UN 3559 Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen.
965, 966 ergänzt: Anleitung und Verfahrensweise zur Feststellung der Auslegungskapazität (SOC) ist im Abschnitt 38.3.2.3 enthalten. Die Leistungsfähigkeit kann durch Prüfung, Beurteilung oder Erfahrung nachgewiesen werden.
Empfehlung 966: Bis 31.12.2025 sollten Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstung verpackt (UN 3481) mit einem SOC ≤ 30% übergeben werden. Ab 01.01.2026 muss dies fürZellen/Batterien mit einer Nennleistung >2,7Whumgesetzt werden (966, Teil I).
967 ergänzt (Empfehlung): Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung (UN 3481) – sollten mit einem Ladezustand von SOC ≤ 30% oder Batterieanzeige ≤ 25% ihrer Kapazität befördert werden (967, Teil I).
976, 977, 978 neu: UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien, UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen, UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen.
Abschnitt 6 – Verpackungsspezifikationen und Prüfverfahren
6.2 Spezifikationen für UN-Einzel-, Außen- und Kombinationsverpackungen (Fässer)
An diversen Stellen ergänzt.
Fässer dürfen mit Rollsicken oder aufgepressten Rollreifen versehen sein.
6.4 Bau- und Prüfanforderungen für Flaschen und Kryobehälter, Druckgaspackungen, Gaskartuschen
An diversen Stellen aktualisiert
um Konstruktions- und Prüfanforderungen (Verweis auf Standards / Normen).
Abschnitt 7 – Markierung und Kennzeichnung
7.1.5 zusätzliche Markierung
Abb 7.1.C Umbenennung: Aus Lithium-Batterie-Markierung wird Batterie-Markierung.
7.3.18.2 Gefahrenkennzeichen
Abb 7.3.XUmbenennung: Aus Lithium-Batterie-Kennzeichen wird Lithium-Batterien- oder Natrium-Ionen-Batterien-Kennzeichen.
Abschnitt 8 – Dokumentation
8.1.6.9. Art und Menge der gefährlichen Güter
Lithium-Batterie betriebene Fahrzeuge dürfen bis 31.03.2025 weiter unter UN 3171 versendet werden.
8.2.1 Abfertigungsinformation
Übergangsfrist abgelaufen.
„Dangerous goods as per associated DGD“ ist nun verbindlich.
Abschnitt 9 – Abfertigung
9.1.3 Annahme-Kontrollliste
Klarstellung, dass eigene Checklisten der Luftfahrtunternehmen möglich sind.
Tab 9.1.A Annahme-Verfahren und Tab 9.5.A nicht aufzuführen in Info an Luftfahrzeugführer
Ergänzt um Teil II der jeweiligen Verpackungsanweisung für UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt, UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen.
9.3.11 Verladung von tiefgekühlten Flüssigkeiten
Ergänzt um Hinweis auf Vorsichtsmaßnahmen bei der Abfertigung von tiefgekühlten verflüssigten Gasen.
Abschnitt 10 – Radioaktive Stoffe
10.7.1.4 Umverpackung
Klarstellung, dass die Gesamtnettomenge des in der Umverpackung befindlichen Trockeneises UN 1845 auf der Außenseite der Umverpackung angegeben werden muss.
Anhang A – Spezialwörterbuch
neu: Füllungsgrad und Ladezustand
weitere Änderungen
Anhang B – Maßeinheiten, Symbole, Abkürzungen, Umrechnungsfaktoren
Jeder Versender muss die aktuellen Vorschriften vollständig einhalten, wenn er Luftfrachtunternehmen eine Sendung mit gefährlichen Gütern anbietet. Prüfen Sie die IATA-Vorschriften auf Neuerungen und passen Sie Ihre Abläufe soweit notwendig an.
Seit dem 1. Januar 2023 haben sich die Schulungsvorschriften geändert. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Schulungsbedarfsanalyse, das erforderliche Assessment und/oder die Durchführung von CBTA-Trainings bei Ihnen im Unternehmen.
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