Die Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel im Rahmen der REACH-Verordnung stellt viele Unternehmen vor praktische Fragen. Besonders häufig geht es um Informationspflichten entlang der Lieferkette, um Anforderungen an Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter sowie um die Umsetzung der jährlichen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Gerade bei industriellen Anwendungen oder komplexen Lieferketten ist nicht immer sofort klar, welche Pflichten im Einzelfall gelten und welche Angaben bereitzustellen sind. Das führt in der Praxis zu Unsicherheiten.
Nein, wenn die SPM vollständig im finalen Erzeugnis gebunden sind. Sie müssen vermutlich nur die Berichtspflicht erfüllen.
Wenn es um die Ausnahmeregelungen geht, ist zwischen verschiedenen Fällen zu unterscheiden. Sind Sie Lieferant von Produkten mit Mikroplastik, die als In-vitro-Diagnostika oder Lebensmittelzusatzstoffe gelten oder unter die Ausnahme nach Absatz 5 fallen (z. B. bei Einschluss in technische Mittel oder eine Matrix bzw. bei Änderung physikalischer Eigenschaften), genügt es, eine Anleitung zur Verwendung und Entsorgung bereitzustellen.
Für bestimmte Kosmetikprodukte gilt zusätzlich die Pflicht, den Hinweis „Dieses Produkt enthält Mikroplastik“ auf der Verpackung, dem Etikett oder der Packungsbeilage anzubringen.
Das ist von der Art des Produkts und Ihren Kunden abhängig. Je nachdem, welche Absätze der Verordnung für Sie zutreffen (Absatz 7–9), sind die Angaben auf dem Etikett, der Verpackung oder in der Packungsbeilage der Produkte anzugeben. Ist für Ihr Produkt ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich, müssen sich die Informationen im Sicherheitsdatenblatt befinden.
Wenn Ihre Produkte als Ausgangsstoffe für die Herstellung von Kunststoffen dienen, müssen Sie ab 2026 berichten. Für alle weiteren Anwendungen ab 2027.
Nein, uns ist nichts derartiges bekannt.
Die Abschätzung basiert auf den Verwendungen Ihres Unternehmens. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Die eine basiert auf Beobachtungen und Messungen und die andere auf Berechnungen. Welche Methode für Sie geeignet ist, müssten Sie selbst entscheiden.
Sie haben weitere Fragen zur geplanten REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln?
Unser nächstes kostenfreie Webinar zum Thema findet am 5. Mai 2026 statt. Wir greifen Ihre Fragen gern auf!
Zusammen mit dem SKZ informiert Sie unsere REACH-Expertin Dr. Elisa Grabitz am 20. April 2026 über die aktuellen Beschränkungen, Geltungsbereiche, Ausnahmen und Informations- sowie Berichtspflichten.
Zum Online-Kurs:
EU-Mikroplastikregulierung − Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserer kleinen Blog-Reihe rund um das Thema Mikroplastik. Folgende Artikel stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Elisa Grabitz | Registrierung und Zulassung
Wenn Sie Hersteller oder nachgeschalteter Anwender von Produkten mit synthetischen Polymerpartikeln sind, prüfen Sie, ob Sie von der Beschränkung betroffen sind und welche Informations- und Berichtspflichten für Sie gelten. Bitte beachten Sie, dass Unternehmen mit Berichtspflicht ab 2026 Daten zum Berichtsjahr 2025 zusammenstellen und dokumentieren müssen.
Bei Unklarheiten zur Einordnung Ihrer Betroffenheit unterstützen wir Sie gern. Wir beraten zur Interpretation der gesetzlichen Vorgaben, prüfen mögliche Ausnahmeregelungen oder verlängerte Übergangsfristen und unterstützen bei der Formulierung von Informationen zu Mikroplastik für Ihre Kunden unter übernehmen bei Bedarf die Erstellung des Dossiers sowie die Einrichtung der erforderlichen Daten bei der ECHA.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!