Umweltschutz

Update: Neue TA Luft beschlossen - Immissionsschutz verschärft!

Das Bundeskabinett hat gestern, 23.6.2021, die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit werden die Vorgaben für technische Anlagen verschärft, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

3 Min.

24.06.2021

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wahrscheinlich wird das im Herbst 2021 sein. Wir informieren Sie hier auch zukünftig über die aktuellen Entwicklungen zur TA Luft.

Was bisher geschah

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.05.2021 die neue TA Luft 2021 verabschiedet. Bei der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft geht es um strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Anlagen, die dem Immissionsschutz unterliegen.

Von den fast 300 Änderungsanträgen sind immerhin 214 berücksichtigt worden.

Diese Änderungen müssen vollständig aufgenommen und umgesetzt werden.

Weitere Informationen

Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

In den nächsten Jahren werden auf BImSchG-Betriebe verschärfte Anforderungen zukommen. Dies kann beispielsweise Emissionsgrenzwerte, wie Geruchsbegrenzungen, betreffen. Bleiben Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie sich über mögliche Anforderungsänderungen für Ihren Betrieb. Prüfen Sie frühzeitig mit unserer Unterstützung, was in anstehenden Verfahren die Neuerung für Sie bedeuten kann.

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