Der Altwirkstoff Zink-Pyrithion (EC #236-671-3, CAS #13463-41-7) befindet sich in den folgenden Produktarten in der Bewertung:
Der bewertende Mitgliedstaat ist hierbei Schweden.
Für den Stoff wird mit der Implementierung der 15. ATP ab dem 1. März 2022 verpflichtend die folgende harmonisierte Klassifizierung gelten:
Gemische müssten nach der CLP Verordnung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B eingestuft werden, sobald sie Zink-Pyrithion in einer Konzentration von ≥ 0,3% enthalten.
Durch die reproduktionstoxische Einstufung fällt der Wirkstoff unter den Artikel 5(1)b) der Biozidverordnung und erfüllt damit die Ausschlusskriterien. Eine Genehmigung von Zink-Pyrithion kann daher nur stattfinden, wenn eine der folgenden Bedingungen unter Artikel 5 (2) erfüllt ist:
- Das Risiko für Menschen, Tiere oder die Umwelt […] ist unter realistischen Worst-case-Verwendungsbedingungen vernachlässigbar
- der Wirkstoff ist nachweislich unbedingt erforderlich, um eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt zu vermeiden oder zu bekämpfen
- die Nichtgenehmigung des Wirkstoffs hätte […] unverhältnismäßige negative Folgen für die Gesellschaft.
Es ist bisher noch nicht absehbar, ob Zink-Pyrithion diese Bedingungen erfüllen wird – und welche möglichen Grenzwerte oder Einschränkungen in der Verwendung beschlossen würden, sollte Zink-Pyrithion letztendlich unter Anwendung des Artikel 5 (2) genehmigt werden.
Hier geht es zur Seite des Ausschusses für Risikobeurteilung: Ausschuss für Risikobeurteilung - ECHA (europa.eu)
Sollten Sie Zink-Pyrithion in Ihren Produkten verwenden, dann empfiehlt es sich, die Situation bezüglich der Wirkstoffzulassung weiter im Auge zu behalten – sollte eine Nichtgenehmigung des Wirkstoffes erfolgen, so gilt eine Abverkaufsfrist von im Regelfall 365 Tagen, nach derer die Produkte nicht mehr in der europäischen Union vertrieben werden dürfen.
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05/21: In der ab dem 1. März 2022 geltenden 15. ATP (Adaption to Technical Progress) wird der biozide Wirkstoff Zink-Pyrithion harmonisiert als reproduktionstoxisch eingestuft.
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