Biozide

Stellungnahmen des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) zu weiteren bioziden Wirkstoffen

Nach der Empfehlung des BPC soll der Wirkstoff „Kohlenstoffdioxid, erzeugt durch Verbrennung aus Propan, Butan oder einem Gemisch aus beiden“ in Produktart 19 genehmigt werden. Esbiothrin dagegen soll für die Produktart 18 nicht genehmigt werden.

2 Min.

23.07.2020

Die Wirkstoffe auf einen Blick

  • Kohlenstoffdioxid generiert aus Propan, Butan oder einem Gemisch aus beidem durch Verbrennung (Carbon Dioxide generated from propane, butane or a mixture of both by combustion) (CAS #124-38-9), PA 19

Dieser Wirkstoff wird in der Produktart 19 (Repellentien und Lockmittel) verwendet. Insbesondere Mosquitos sollen mit dem in-situ erzeugten Kohlenstoffdioxid angelockt werden.

  • Esbiothrin (CAS # 260359-57-7), PA 18

Dieser Wirkstoff wird als Haushalts-Insektizid von Verbrauchern verwendet. Es wird insbesondere gegen Mosquitos, sowie andere stechende Kleinfliegen eingesetzt.
Das BPC spricht sich gegen eine Genehmigung Esbiothrins aus. Es wurden Risiken für die menschliche Gesundheit aufgrund einer Exposition gegenüber genotoxischen Photoabbauprodukten identifiziert. 

Wie geht es nun weiter?

Die Meinung des BPC liegt der europäischen Kommission vor, die letztendlich über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung der Wirkstoffe entscheidet. Dabei folgt diese aber in aller Regel der Empfehlung des BPC.

Bei einer Genehmigung des in-situ generierten Kohlenstoffdioxids beginnt nach der Verabschiedung der Durchführungsverordnung eine Übergangsfrist, in der Anträge auf Zulassung der betroffenen Produkte in den Mitgliedstaaten eingereicht werden können. Nachdem die Frist abgelaufen ist und kein entsprechender Zulassungsantrag gestellt wurde, dürfen die Produkte laut Artikel 89 der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 nur noch 180 Tage auf dem Markt bereitgestellt und 365 Tage verwendet werden.

Bei einer Nicht-Genehmigung des Wirkstoffes Esbiothrin wiederum gilt für die auf dem Markt befindlichen Biozidprodukte ab dem Tag der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses eine Abverkaufsfrist von 365 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist können Produkte mit diesem Wirkstoff nicht mehr in der Europäischen Union vertrieben werden.

Empfehlung

Prüfen Sie, ob sich Biozidprodukte mit den genannten Wirkstoffen in Ihrem Portfolio befinden. Da eine mögliche Biozidprodukt-Zulassung und die damit verbundene Erstellung des Dossiers sehr langwierig und aufwendig ist, sollten Sie frühzeitig eine Strategie ausarbeiten. Gern stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Zulassung von Biozidprodukten zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Biozidprodukt-Zulassung und zeigen Ihnen mögliche Strategien für Ihr Vorhaben auf. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de