Die REACH-Revision soll Ende des Jahres verabschiedet werden. Wir schauen uns mögliche Änderungen in den Bereichen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung sowie Durchsetzung genauer an.
Seit Oktober 2023 gelten umfassende Beschränkungen für Mikroplastikpartikel. Lernen Sie die unterschiedlichen Pflichten und Fristen für Hersteller, Importeure, Händler und industrielle Verwender kennen.
Die ECHA hat ihr Single Programming Document 2025–2027 veröffentlicht. Das Dokument betont das Engagement der ECHA für chemische Sicherheit, nachhaltiges Chemikalienmanagement und die Unterstützung der EU-Ziele im Rahmen der „Chemicals Strategy for Sustainability“ und des EU Green Deal.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine Entscheidung über das neue Format der EC-Nummern getroffen. Da das bisherige numerische Format seine Kapazitätsgrenze erreicht, wird nun ein neues alphanumerisches Format eingeführt.
Am 17. Januar 2025 wurde die Änderungsverordnung zur Chemikaliensanktionsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2025 I Nr. 11 vom 17.01.2025). Eine maßgebliche Änderung betrifft die Anpassung der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) auf die neue Blankettnorm des § 26 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes (ChemG).
In unserer Blogserie zu den einzelnen Artikeln der REACH-Verordnung befassen wir uns heute mit Artikel 2. In diesem geht es um Stoffe, die von der REACH-Registrierung ausgenommen sind.
China veröffentlicht für 2025 Katalog von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die einer Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung unterliegen und berät über technische Leitlinien für aquatische Toxizitätstests für schwierige Testchemikalien | K-REACH: Neue Anforderungen an die Chemikaliengesetzgebung werden ab Januar 2025 gelten