Mit dem Abschluss des REF-12-Projekts berichtet das ECHA-Forum über EU-weite Kontrollen zur Einhaltung von REACH-Registrierungs-, Beschränkungs- und Zulassungspflichten bei Importen im Jahr 2024. Der Bericht zeigt zentrale Nichtkonformitätsquoten auf und beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen REACH-Vollzugsbehörden und Zoll.
Die ECHA erweitert ihr Angebot für kleine und mittlere Unternehmen. Ein neuer SME-Hub bündelt Hilfsangebote, Tools und Orientierungshilfen. So sparen Sie Zeit und senken Risiken bei REACH und CLP.
Europaweit wurde 2024 eine neue Cybersecurity-Richtlinie verabschiedet. Diese wurde nun in deutsches Recht implementiert. Hiervon sind sehr viele REACH-Registranten automatisch betroffen. Vielen wird das nicht bewusst sein.
Bin ich berichtspflichtig? Muss die Identität aller verwendeten Polymere in einem Granulat weitergegeben werden? Bezieht sich der Begriff "betriebliche Emissionen" wirklich nur auf Produktionsstoffe wie Granulate?
In unserem Webinar zur neuen Mikroplastik-Beschränkung der REACH-Verordnung wurden uns viele Fragen gestellt, einige von Ihnen beantworten wir nun in unserem Blogartikel.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt vier besonders besorgniserregende Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste für die Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste. Damit rückt besonders Melamin in den Fokus. Was bedeutet es für Unternehmen, wenn sie Melamin weiterhin verwenden wollen?
In unserem Webinar zur neuen Mikroplastik-Beschränkung der REACH-Verordnung wurden uns viele Fragen gestellt, einige beantworten wir nun hier: von Informationspflichten, Kennzeichnung und Emissionen sowie besonderen Fällen in der Lieferkette.
Zum 5. November 2025 treten Änderungen der REACH-Gebührenordnung in Kraft: Die Registrierungsgebühren steigen um 19,5 %, und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein neues Verifizierungsverfahren eingeführt.
Das Member State Committee (MSC) der ECHA hat sich auf die Identifizierung von DBDPE (EC 284-366-9) als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) geeinigt. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist mit dem nächsten Update im November 2025 vorgesehen.
Die Verordnung (EU) 2025/1731 ergänzt die REACH-Beschränkungsliste um 16 neue CMR-Stoffe der Kategorie 1B. Ab 1. September 2025 ist deren Inverkehrbringen und ihre Verwendung in Verbraucherprodukten für die breite Öffentlichkeit untersagt.
Das EUCLEF-Update bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen, die mit Pflanzenschutz-, Kosmetik-, Bau- und Verbraucherprodukten arbeiten. Was ändert sich und wie sollten Sie handeln?